http://www.facebook.com/die.aufklaerer
Hotline: 0221 / 400 67 550
E-Mail: info@wbs-law.de
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In diesem Fall hatte sich eine Betriebsrat über das Personalinformationssystem Zugang zu bestimmten Mitarbeitern verschafft. Dies war illegal, da es ohne vorherige Zustimmung der betroffenen Mitarbeiter erfolgte. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hatte zu entscheiden, ob dieser Betriebsrat aus dem Betriebsratgremium ausgeschlossen werden konnte und der Rest des Betriebsrats diesem Ausschluss zustimmen musste. Ferner musste das Landesarbeitsgericht die Frage klären ob bei einer außerordentlichen Kündigung dieses Betriebsrats ebenfalls das Betriebsratgremium zustimmen musste.
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Die Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE ist seit Jahren auf das IT- und Medienrecht, sowie auf Abmahnungen wegen Filesharings spezialisiert.
Gerne beraten wir Sie daher an unserer Hotline unter der Rufnummer
0221 / 400 67 550.
Selbstverständlich können Sie auch unseren diesbezüglichen Chat nutzen.
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