Im Koalitionsvertrag steht eindeutig: Der Mindestlohn von 8,50 Euro gilt nicht für die Branchen und Unternehmen die unter das AEntG fallen:
https://www.cdu.de/sites/default/files/media/dokumente/koalitionsvertrag.pdf
Seite 68:
Zum 1. Januar 2015 wird ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde für das ganze Bundesgebiet gesetzlich eingeführt. Mitgliederbefragung
Von dieser Regelung unberührt bleiben nur Mindestlöhne nach dem AEntG.
Um fortgeltende oder befristete neu abgeschlossene Tarifverträge, in denen das geltende Mindestlohniveau
bis spätestens zum 1. Januar 2017 erreicht wird, europarechtlich abzusichern, muss die Aufnahme in das
Arbeitnehmerentsendegesetz (AentG) bis zum Abschluss der Laufzeit erfolgen.
Kommentare bitte unter:
http://politikprofiler.blogspot.com/2013/12/koalitionsvertrag-gemeinsam-lesen-es.html
Die Massenmedien verbreiten über den Koalitionsvertrag, Fehlinformationen, damit die SPD-Mitglieder positiv für die GOKO stimmen.