Ulrich Weiner Bericht zum Thema Handstrahlung

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Hier ein Bericht von ARD Brisant über Ulrich Weiner bei einer Freiburger Gerichtsverhandlung, bei der er sich wegen einer Lahmlegung eines Handymasten in seinem Wohngebiet verantworten musste. Das Richter zeigte laut dem Bericht “viel Verständiss” für Weiners verschiedensten Gutachten, welche eine Simulation oder Ähnliches ausschließen und fällte ein “mildes Urteil”. Er machte aber auch sehr deutlich das diese Art der “Selbsthilfe gegen das Gesetz verstößt”. Scheinbar ein Paradoxum, erkennt der Richter doch die “Bedrohnung Weiners Gesundheit” an, richtet aber auch für das Unternehmen, welches die Bedrohnung verursacht. Fazit: Der Richter erkannte die Bedrohnung Weiners durch das Unternehmen, verurteilte am Ende aber nur Weiner.

Das Recht auf körperliche Unversehrtheit gehört zu den Grundrechten eines Menschen im Geltungsbereich des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Es wird zusammen mit dem Recht auf Leben und dem Recht auf Freiheit der Person in Art. 2 Abs. 2 des Grundgesetzes garantiert (hervorgehoben): Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.