Sharehoster haftet für Rechtsverletzungen nicht nur bei positiver Kenntnis | Kanzlei WBS


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Video-Link: http://youtu.be/v0_yHJxVRGU
Schon seit langem gefestigte Rechtsprechung ist die Haftung von Sharehostern ab Kenntnis der Urheberrechtsverletzung. Das Landgericht (LG) Hamburg hatte sich kürzlich mit der Frage zu beschäftigen, ab welchem Zeitpunkt die Kenntnis vorliegt.
Weitere Infos unter: http://www.wbs-law.de/internetrecht/sharehoster-haftet-fuer-rechtsverletzungen-nicht-nur-bei-positiver-kenntnis-57450/
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
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Weitere Links zum Thema:
Nutzerfragen: http://youtu.be/88jaypWIgzk
Was ist eigentlich noch im Netz erlaubt? http://youtu.be/hPt8b6mHfAQ
BGH: Neues Urteil zur Haftung von Rapidshare: http://youtu.be/HD7pF_BsT3M
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