Verletzt sich ein Schüler im Klassenzimmer, weil sein Mitschüler ihm den Stuhl wegzieht, so kann er kein Schmerzensgeld beanspruchen. Dies entschied das AG Hannover unter Berufung auf die Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 28.07.2015, Az. 465 c 15083/14).
Weitere Infos unter: http://www.wbs-law.de/allgemein/schulunfall-kein-schmerzensgeld-fuer-stuhlwegziehen-62316/
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
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