http://www.facebook.com/die.aufklaerer
Hotline: 0221 / 400 67 550
E-Mail: info@wbs-law.de
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Weitere Links zum Thema:
Nutzerfragen: https://youtu.be/6WBWjeoXons
Kauf von Plagiaten auf eBay gilt als Urheberrechtsverletzung? https://youtu.be/geuEZbkSZrU
Kein Sieger im „Wendler“-Prozess: https://youtu.be/LBQcCj9rLm0
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Nutzerfrage von Christian Biehl:
Lieber WBS,
sie tun es wieder. Sie versuchen wieder diesen behämmerten Entwurf mit marginalen Änderungen durchzusetzen:
Einzige Chance für die Webgemeinde:
„Die Online-Plattform www.ideen-jugendmedienschutz.de wird am Montag, den 24. März 2014 um 15 Uhr freigeschaltet. Bis zum 19. Mai 2014 kann zunächst auf dieser Internetseite diskutiert werden. Danach werden die Beiträge der Online-Konsultation bis Anfang Juni 2014 ausgewertet.“
Hier ein Artikel:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Jugendmedienschutz-Altersfreigaben-auch-fuer-soziale-Medien-2153769.html
Nutzerfrage von sapkra:
Was ist wenn ich Urheber eines Namen bin und später trägt ein anderer diesen als Marke ein. Wer würde theoretisch vor Gericht Recht bekommen (also was hat mehr Wert, das Urheberrecht oder das Markenrecht?)
Nutzerfrage von CopyKid:
Sehr geehrter Herr Solmecke,
eine rein hypothetische Frage.
Laut eBay-AGB’s ist es verboten virtuelle Dinge auf eBay zu kaufen/verkaufen. Nun würde mir ein User ein Account für ein Online-Spiel verkaufen, das Geld dafür nehmen und mir anschließend die Daten des Accounts übermitteln. Eine Woche später habe ich keinen Zugriff mehr auf diesen Account, da der Verkäufer die Daten über den Spiele-Support geändert hat (Das funktioniert in diesem Fall). Wäre das Betrug ? Könnte man dagegen vorgehen, obwohl man die AGB’s von ebay und des Spieles missachtet hat ?
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