Im heutigen Video beschäftigen sich Christian Solmecke und Rainer Pohlen mit Persönlichkeitsrechten im Bereich der Bildaufnahme. Unter welchen Vorraussetzungen darf man Bilder von Menschen online stellen und verbreiten?
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
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