In den letzten Tagen hat sowohl Disney als auch Warner Bros. die gewerblichen Verwendung von sogenannten Lizenzstoffen untersagt. Das sind Stoffe, die zum Beispiel Figuren aus Fernsehserien oder Kinofilmen zeigen. Sie berufen sich hierbei auf §53 UrhG. Was ist davon zu halten? Christian Solmecke schätzt die Situation rechtlich ein.
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
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Nutzerfragen: https://youtu.be/Jo-l7jyApko
Achtung vor Abmahnungen bei DaWanda: https://youtu.be/9lhtswnsAlQ
Im Interview: Ricarda Nieswandt über Fotoklau in Blogs: https://youtu.be/OiV6qZ5Hvqo
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