Die Teilnahme am Straßenkarneval ist nicht immer ganz ungefährlich. Besonders während des Rosenmontagszugs wird mit Kamelle um sich geschmissen. Manche Tafel Schokolade landet dabei unsanft auf die am Straßenrand stehenden Jecken. Kleinere Verletzungen sind jedoch hinzunehmen, einen Anspruch auf Schmerzensgeld gibt es meist nicht, wie RA Christian Solmecke erklärt.
Weitere Infos unter: http://www.wbs-law.de/allgemein/karneval-und-recht-50257/
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
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Weitere Links zum Thema:
Nutzerfragen: https://youtu.be/48G0AgFGBp0
Was ist an Weiberfastnacht erlaubt? https://youtu.be/nEO-i1KeJ68
GEMA-Gebühren für Karnevalspartys: https://youtu.be/p6jMwWHjsXk
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