Ein Onlineshopbetreiber versuchte sich mit einem Text auf der Internetseite vor Abmahnungen zu schützen. Ist dies überhaupt möglich und rechtswirksam?
Christian Solmecke erklärt es im heutigen Video.
Weitere Infos unter: http://www.shopbetreiber-blog.de/2013/06/25/keine-abmahnung-ohne-vorherigen/
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
____________________________________________
http://www.facebook.com/die.aufklaerer
Hotline: 0221 / 400 67 550
E-Mail: info@wbs-law.de
Schreibe einen Kommentar
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.