Hausaufgabe: Spielaccount verkaufen
In diesem Video die Frage, nach dem verkauften Spielaccount.

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Ganz einfach:
A schenkt B (z.B. Zum Geburtstag) einen Account für ein Spiel (mit oder
ohne Fortschritt),
B freut sich und will sich bei A bedanken, indem er/sie ihm/ihr Geld oder
einen Account für ein anderes Spiel (mit oder ohne Fortschritt).
Ne hast ja schon recht, wir sollten alle Respektvoll mit anderen
Nationalitäten umgehen und deren „Chuchichaschtle“ respektieren :D
es ist einfach, die Textstelle ist ungültig und ich darf meinen account
weiterverkaufen. Neues EU recht yay.
das selbe steht auch bei den Apple Bedingungen und Apple Geräte werden auch
gebraucht verkauft . also ist das das selbe .
World of warcwaft.
Wenn du den Acc verkaufst, war die Arbeitszeit für dich so wie so umsonst
(was dämlich ist, weil es geht ums Spiel an sich und nicht darum es zu
gewinnen etc.) und wenn du den Käufer vor den Verkauf darüber informierst,
dass der Acc gesperrt werden könnte etc. und er trotzdem den Verkauf zu
stimmt, hat er keinen Grund auf dich böse zu sein, wenn der Acc gesperrt
wird. Insgesamt bin ich der Meinung, dass man den Acc verkaufen kann.
ich kann genauso argumentieren wie du nö ach ja und ein Tipp wenn du es
unnötig findest schau’s dir nicht an wenn es dafür zu spät sein sollte geh
einfach.
ey mit der bombenbegründung und diesen wahnsinns deutschkenntnissen haste
die darauf folgende gerichtsverhandlung garantiert zu deinen gunsten
gewonnen ;)
Ja sicher gehe ich mit dem Anbieter einen Vertrag ein, in dem ich auch die
AGB´s bestätige. Allerdings ist die Frage nicht „was steht in den AGB´s?“
sondern „Erreichen die AGB´s Gültigkeit (auch in Deutschland)?“ Denn
erreichen sie diese nicht, ist es egal, ob ich zugestimmt habe oder nicht.
Es gillt einfach nicht.
Alter, du hast Recht.
Komma fehlt nach „Alter“.
An author of software cannot oppose the resale of his ‘used’ licences
allowing the use of his programs downloaded from the internet The exclusive
right of distribution of a copy of a computer program covered by such a
licence is exhausted on its first sale English h**
p://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2012-07/cp120094en.pdf
German h**
p://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2012-07/cp120094de.pdf
Pressemitteilung vom Gerichtshof der europäischen Union
ich geh mal davon aus das wenn man den AGB’s zustimmt das man sich dann
auch daran halten muss
es is ja die rede davon das dies iwie merken denke ich ^^
kontrollier mal ob du nicht ausversehen Chrome in der Firewall geblockt
hast bzw. sieh dir mal die Proxyeinstellungen vom Chrome an
Ich denke du darfst Spiele verkaufen aber nicht Duplizieren
(vervielfältigen) Du musst es gekauft haben und darfst es später
weiterverkaufen.
Bei WOW ist es heikel weil sie das kontrolieren, die anderen FreeMMOs
sollte das kein Problem sein =P
Es gilt immer die Rechtslage am ort der Vertragsschließung (Deutschland).
Das Hausrecht gilt auch auf Internetseiten.
Ich bin zwar kein Rechtsexperte, aber ich tippe darauf, dass in Deutschland
das Hausrecht sich nicht auf digitale Nutzungsrechte erstreckt. Die
Evil-Shit AG müsste sich also auf einen anderen Paragraphen berufen, der
die Durchsetzung einer solchen Klausel vor Gericht absichert. Die meisten
Anbieter haben ihren Gerichtsstand jedoch ohnehin in den USA, und
vermutlich hat das auch seinen Grund in der dortigen Rechtslage.
Ja, aber es werden hier sicherlich nicht Sonderreglungen für EU-Staaten
geschaffen und damit ist es nicht so das man davon ausgehen darf, dass die
US-Reglatorien die übrings 1 zu 1 sinngemäß der deutschen AGB entsprechen
(Höflichkeitsübersetzungen?).
Gabs meines wissens gerade erst nen verbraucherfreundliches Urteil zu, dass
im Kern besagt, das man den Acc auch bei einer Kontenbindung und AGB
verkaufen darf.
Die europäischen WoW Server sind alle im Paris.
Man sollte sich mal über das Wort „Nutzungsbedingungen“ klar werden! Es
sind die BEDINGUNGEN, die einem gestellt werden, um den Dienst des
Anbieters zu NUTZEN. Wenn man dagegen verstößt, mag das rechtlich komplett
unproblematisch sein, der Anbieter darf einem aber die Dienstleistung, die
er zur Verfügung stellt, entziehen.
Wenn das Spiel mit der Hardware des Rechners auf dem es aktiviert wurde
verknüpft ist, ist das Ganze gesetzeskonform.
neint das stimmt nicht. Die Entwickler dürfen keine eigenen Gesetze
verabschieden und diese in den Nutzerbedingungen rein schreiben. Und In
jedem Gesetzt steht kein Wort von ‚Nutzerbedingungen‘. Wie gesagt.. diese
sind nichtig und haben keine Wirkung auf den Käufer!
Ich denke wir sind im Moment im Bereich Spiele Wiederverkauf in einer
Zwickmühle: Es wurde vom Gericht entschieden, dass Konten-, Hardware- und
Aktivierungsbindung erlaubt ist um zu Verhindern, dass eine Lizenz nicht
von mehreren Personen verwendet werden kann. Jedoch verhindert diese
Bindung auch den Wiederverkauf. Zwar wurde vom Gericht gesagt, dass
Software auf Datenträgern und per Download angebotene Software
Wiederverkauf werden darf, aber es wurden nicht Konten gebundenen Dinge
erwähnt.