Befinden Sie darüber ob das in diesem Video dargestellte Szenario ein öffentliches Anbieten darstellt oder nicht.
Hausaufgabe Nr. 9: Öffentliches Anbieten
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26 Antworten zu „Hausaufgabe Nr. 9: Öffentliches Anbieten“
Du tust einen ja sowas von Verwirren! Dafür hab ich nur ein Dislike übrig!
Ich habe nämlich gar nichts verstanden!Urheberrechtsverletzung z.B. „Heise Online“; Siehe Az. I ZR 191/08
Bundesgerichtshof ;-) cu HD@kskudlik genau das habe ich auch gesagt Fazit :Greift die Quelle direkt an
und nicht was dazwischen ist.@Booone008 Ein Distanzieren von den Links schützt nicht ! Das ist ein
großer Irrtum. Meist wirkt es sich auch noch negativ aus, da es so
ausgelegt wird, dass du davon ausgehst dass da illegale Sachen sind.@Booone008 Das ist in mehrfacher Hinsicht falsch. Automatisch haftet man
schon mal für gar nichts. Und der besagte „Disclaimer“ aus der
Internet-Märchenstunden bewirkt erst Recht, dass man sich einer Haftung
aussetzt. Schuld und Haftung bedingen zudem nicht einander. Wenn man
schuldig ist, ist man strafbar. Haften muss man für den Ersatz von Schäden,
die man angerichtet hat. Dabei muss man nicht schuldig sein, sondern nur
den Prozess verloren haben.Mal weg von dem „Minderjährigen“. Hin zu einer Webseite, Kino irgendwas,
die auch unangefochten durch die Grauzone zu schlingern scheinen, nur zu
verlinken und tatsächlich ja gar keine Uploads auf ihrer Seite zu haben,
die sie zum streamen oder downloaden anbieten. Sie verlinken nur zu so
genannten Hosts, die ihrerseits auf ihren Seiten (illegale) Uploads
ermöglichen, auch Urheberrechtsverletzungen in Kauf nehmen, und diese
mindestens als Stream anbieten. Sind die Kinoseitenbetreiber strafbar?Bei der Aufsichtspflicht geht es nämlich auch (und immer im gesamten
Deutschen Recht) um die Zumutbarkeit einer Pflicht. Es ist wohl jedem
Webseitenbetreiber zuzumuten, sich vor Verlinkung auf andere Webseiten sich
deren Inhalt zu Gemüte zu führen und sie dann und wann auch mal zu
überprüfen, ob die Inhalte sich nicht auf die eine oder andere Weise zu
strafbaren Inhalten verändert haben. Einem Suchmaschinenbetreiber dagegen
ist es unzumutbar, sämtliche gefundenen Webseiten zu überprüfen.Und wegen der grundsätzlichen Strafbarkeit auch nur der der „Beihilfe“ von
Straftaten, etwa zur Verbreitung rechtswidriger Inhalte oder der Beihilfe
zur Begehung von Straftaten gegen die Rechte von Urhebern, hat dies auch
nichts mit einer „Störerhaftung“ zu tun, denn die entstammt dem Zivilrecht.
Das kann zunächst dahinstehen, ob der Bengel „Mitstörer“ ist. Er leistete
auf jeden Fall Beihilfe, soweit man ihm Schuld nachweisen könnte.
Aufsichtspflicht verletzt kann dann schon ausreichend sein.@Booone008 Ein Disclaimer ist keine Allzweckabwehr gegen Strafverfolgung.
Man kann nicht einfach auf rechtlich bedenkliche Inhalte verweisen und
nachher behaupten man hätte doch einen Disclaimer und sei dadurch vor
Haftbarmachung gefeit. Guter Artikel dazu: -> bit(.)ly/fshYALkommt es da nicht auf den disclaim an? wenn ich doch in meinem disclaim
sage das ic nicht für externe inhalte hafte bin ich doch fein raus oder?
weil sonst würde wie in eurem beispiel doch auch google haften.Obwohl der Sachverhalt knapp dargestellt wurde, bin ich der Ansicht, dass
der Betreiber der Domain diese Links wohl gesetzt hat, um sie sich für die
Domain zu eigen zu machen. Anders als bei Google, die nur suchen und
Beispiele für gefundene Suchbegriffe aufzeigen, kam es hier wohl dem
Betreiber der Domain gezielt auf den Inhalt der gelinkten Seiten an –
google zeigt hingegen, was er findet, ohne auf den tatsächlichen Inhalt
differenzierend einzugehen.@SemperVideo Das ist richtig aber nur weil es eine journalistische Arbeit
war, also wegen Pressefreiheit und das würde die unteren Gerichte sicher
nicht davon abhalten immer gegen den (Pre-)Bürger zu entscheiden.@gunshde93 Nur mal theoretisch: Distanziert sich Google von jedem Link?
Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube er hat sich strafbar gemacht.
Verlinkungen können strafbar sein, hab das hier im Internet gefunden:
isa-media.de/blog/landgericht-karlsruhe-urteilt-mittelbare-verlinkungen-koennen-strafbar-sein-124/Ja, man ist für Links auf der eigenen Website verantwortlich! Wenn ich mich
allerdings richtig erinnere darf man auf Suchmaschinen Ergebnisse
verlinken, weil diese maschinell generiert wurden. Deshalb wird Google hier
auch nicht zur Rechenschaft gezogen.meiner Meinung nach ist es ein wenig etwas anderes, als ein P2P Netzwerk
oder eine Seite, auf der man die MP3 Dateien anbietet oder direkt auf diese
verweist er macht lediglich die andere Seite direkt zugänglich und deshalb
nur indirekt die darauf angebotenen/verlinkten Inhalte problematisch kann
es für ihn aber werden, wenn er sich nicht klar und deutlich von den
Inhalten und deren Rechtmäßigkeit der anderen Seiten distanziert er hat
also, nach meiner Auffassung, nichts falsch gemachtAchja für alle die da google mit reinbringen: Der primäre Zweck von Google
ist es nicht illegalen Content zu finden, sondern legalen Kontent. Damit
dürfte es Google im Gegensatz zu unserem Minderjährigen möglich sein sich
wirksam (sic!]) vom Kontent der Suchtreffer zu distanzieren.ja, er ist für den Link haftbar. Das LG Hamburg hat ja entschieden, dass
man für Inhalte auf verlinkten Seiten veramntwortlich ist, es sei denn man
distanziert sich klar davon. Dies hat er aber offenbar nicht.Man ist nicht für externe Links haftbar. Sonnst würde google ja x-mal
abgemahnt/verklagt werden.Nicht schuldig, da er die mp3’s nicht selbst zugänglich macht. Er hat
lediglich auf die Zugänglichmachende Website hingewiesen.Schuldig, denn die Website verweist den User auf die Mp3 download Website
und dann bin ich mir sicher das es ihm Bewusst war, dass es so ne loader
seit ist. Also ab in den Knast damit. Entweder man distanziert ausdrücklich
von den Inhalten bevor jemand einen an die Karre fährt oder man lässt die
links ganz. Desweitere haftet ja goole nicht für den Inhalt vom Websiten
auf die google verlinkt. Sonst würde dauernd jemand google an die Karre
fahren.Er ist schuldig, da man laut irgendnem Gerichtsbeschluss von irgendwann
automatisch für externe Links auf der eigenen Seite mithaftet, es sei denn,
man distanziert sich auf jener ausdrücklich von den Links. Ob er das
gemacht hat, ist ja nicht „überliefert“ worden, wenn schon, dann ist er
unschuldig, ansonsten muss er haften. Google bzw. allgemein Suchmachschinen
werden das wohl gemacht haben und haben somit nix zu befürchtenEr ist schuldig, siehe das aktuelle Verfahren gegen den Heise Zeitschriften
Verlag.Er muss ich von den Inhalten von den Links distanziern
Hm interessant
an alle daumen hoch sofort
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