Kann eine Domain Rechte an einem Namen verletzen und haften Eltern für Ihre Kinder?
Hausaufgabe Nr. 6: Domainname
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26 Antworten zu „Hausaufgabe Nr. 6: Domainname“
Hamburg
Mönchengladbach !!!! =)
@kskudlik Das Buch habe ich nie gelesen, nur den Film gesehen. Ist das Buch
gut, ist ein Kauf dessen wert?Eltern haften nicht unbedingt für ihre Kinder, sollte ein schadenfall durch
ein kind entstehen, können die eltern einfach hin gehen und sagen das sie
ab und zu mal aus dem fenster geschaut hat um nach dem Kind zu sehen und
ihnen vorher erklärt haben das sie immer aufpassen sollen. soetwas
ähnliches habe ich mal im Fernseh mit einer kaputt gegangenen
Fensterscheibe gesehen das war dann pech für die eigentümerin der
fensterscheibeDenke wenn ES ist KEINE verletzung. Ich denke nicht das sie das zahlen muss
da der fahrer nicht rangefahren ist. Eltern haften nur wenn sie das
Aufsichtsrecht verletzen.ist das nciht so mit der aufsichtsplicht die die eltern dan verletzen bei
downloads doch auch aber wen meine eltern alle 15 min gucken was ich machen
haben sie die nicht verletzt oder so kp :D nette fragePuhh also mit der Domain: Eine Privatperson mit diesem Namen hatte Vorrang
gegenüber jemanden, der nicht so heißt. Ein Unternehmen dieses Namens, oder
ein Unternehmen mit einer eingetragenen Marke besitzt den Vorrang gegenüber
einer Person dieses Namens. Eine Stadt oder Gemeinde hat den höchsten
Vorrang. Urteil für Urteil hat die Rechtsprechung aber auch anerkannt, dass
dem Domainnamen ein namensähnlicher Gebrauch zukommt. Wenn der Domain
besitzter jedoch schlau war und hätte die (weiter ^)ich denke da der server auf dem der host u. hostname gehostet ist 3 mal
host xD in spanien stellt können sie garnichts machen genau deshalb hat
kino.to immernoch ihre website benutzung auf egene gefahr ja also nichts
wie rein da wen die affen von der baustelle da rein dürfen warum ich nicht
auch ??? hmm so ich denke der mini aufsatz ist eine 2-1 wertZum Baustellenschild: Das Schild ist nicht gültig!!! Es kommt darauf an,
wie alt das Kind ist. Es haftet eigentlich immer der Verursacher. Es ist
auf jeden Fall nicht gültig!Ich rate mal: Namensrechte gelten auch bei Domainnamen. Hier ist ebenfalls
eine starke Ähnlichkeit vorhanden, daher könnten Missverständnisse
entstehen. Wenn der Domaininhaber jedoch kein Deutscher ist, gilt für
diesen auch nicht das deutsche Gesetz. Eltern haften nicht für ihre Kinder
(sofern die Aufsichtspflicht eingehalten wird). In diesem Fall wurde dem
Kind erst im Auto schlecht als der Taxifahrer nicht anhalten konnte
(hellsehen fällt nicht unter Aufsichtspflicht). Haftpflicht zahlt.1: Ja, da es zu Verwechselungen kommen kann 2: Nein, dieser Zusatz ist nur
lustig. 3: Zu dem Thema Downloads haftet ja der Anschlussinhaber. Wenn das
Kind über seinen eigenen Anschluss das macht,haften die Eltern ja nicht.
Problem: Es bekommt ja noch keinen Anschluss.@SemperVideo Google Moderator!?
@TheKortoVos Wir schauen mal wie wir das realisieren können…
Also die Eltern würden haften wenn sie dem Kind sagen würden Renn auf das
Grundstück und mach da alles kaputt aber das würde bei jedem Grundstück der
fall sein deswegen ist dieses Schild Sinnlos das mit dem haften bei den
Uploads (Warum habt ihr die Downloads mit reingebracht ich dachte dafür
wird man nicht angeklagt) liegt dadran das es der Anschluss der Eltern ist
über den die Dateien hochgeladen wurden und diese für diesen
„verantwortlich“ sind…Hm wir waren als Kinder immer auf der Baustelle….wir wussten wohl
intuitiv, dass da was faul sein muss an dem Spruch… und Sempervideo
erklärt uns bald warum :-DZu 1. FC Bayern hat keine Rechte an fc-bayern.es, jeder darf sich diese
Domain sichern, allerdings nur wenn man entweder so heißt oder eine Firme
(o.ä.) hat, die so genannt wird. Ich darf mir also nicht einfach
semper-video.de mieten, wenn ich keine Organisation habe, die sich so nennt
(außer man hat den Auftrag dafür).Siehe hier Aktenzeichen 6 U 208/09 OLG Köln, -eben Richter. ;-)
zu 2: Nein Eltern haften nicht für Ihre Kinder! Kinder sind nach dem Gesetz
alle Menschen unter 8 Jahre also auch 7 jährige. Diese sind straf unmündig
und daher auch nicht zu Schadenersatz zu bewegen. Und da nach unserer
Rechtsprechung niemand für die Tat eines anderen zur Rechenschaft gezogen
werden kann bleibt der Taxifahrer auf seinen Kosten sitzen.you-tube.de ist eh schon vergeben
is der köln fan?? die versicherung übernimmt, da es keine mutmaßliche
beschädignug war!3:34 | Haften die Eltern für die Kotze des Kindes xD – Nein.
Nein, Eltern haften nicht für ihre Kinder, da es in deutschland keine
Sippenhaft gibt. Bei dem Thema illegale Downloads ist das etwas anders, da
der Internetanschluss auf den namen der Eltern angemeldet und diese für die
Aktivitäten über den internetanschluss haften.Das Kind hat auch ein Kompass-Problem. Essen wieder nach oben. ^^ Haften
für das Hochkommen = neinNamens rechte sind NICHT verletzt das baustellen shild gild nur wen es
angemeldet istDie Bayern haben keine Namensrechte. Eltern haften nicht für ihre Kinder.
Ich konnte gab Gay First schreiben
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