Filesharing: Musikindustrie muss konkreten Schaden darlegen | Rechtsanwalt Christian Solmecke


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Bei einer Filesharing – Abmahnung muss genau genug dargelegt werden, inwieweit dem Rechteinhaber dadurch überhaupt ein Schaden entgangen ist. Eine vage Schätzung reicht nicht aus. Dieser ergibt sich aus einer aktuellen Entscheidung des Amtsgerichtes Düsseldorf.
Weitere Infos unter: http://www.wbs-law.de/abmahnung-filesharing/filesharing-musikindustrie-muss-konkreten-schaden-darlegen-60264/
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
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Weitere Links zum Thema:
Nutzerfragen: https://youtu.be/WKvdLhtb9Q4
Filesharing: AG Köln begrenzt Schadensersatz und Abmahnkosten erheblich: https://youtu.be/hr_-bavukgg
Redtube: Abmahnanwalt Urmann zum Schadensersatz verurteilt: https://youtu.be/b5iEF6rCKuk
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