Im Fall, der heute besprochen wird, geht es um einen Facebook Kommentar auf einer Seite, bei dem jemand behauptete, dass die Fans auf dieser Seite gekauft seien. Zählt das noch als Meinungsäußerung oder ist das schon die Behauptung einer unwahren Tatsache?
Mehr Infos unter: http://www.wbs-law.de/it-recht/olg-frankfurt-abgrenzung-von-meinungsaeusserung-zur-tatsachenbehauptung-bei-aeusserungen-auf-facebook-2-45620/
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
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