Wieder Ärger mit einer in der Öffentlichkeit installierten Webcam. Ein Urlauber hat sich aktuell im ostfriesischen Norddeich über eine Webcam beschwert, die den dortigen Strand filmt und theoretisch sogar bis an die Strandkörbe zoomen kann. Neben datenschutzrechtlichen Aspekten sind dabei auch immer Aspekte aus dem Kunsturhebergesetz von Relevanz. Webcams mit einer hohen Auflösung, die zudem noch zoomen können, sind nach Ansicht von Christian Solmecke verboten. Touristische Webcams, bei denen niemand zu erkennen ist, sind hingegen erlaubt. Eine rechtliche Einordnung von Medienanwalt Christian Solmecke.
Weitere Infos unter: http://www.wbs-law.de/allgemein/sind-webcam-aufnahmen-in-der-oeffentlichkeit-erlaubt-62690/
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
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Weitere Links zum Thema:
Nutzerfragen: https://youtu.be/Hc4YQ2TwO8Y
Darf ein Hausbesitzer zu seinem Schutz den Straßenraum vor seinem Haus überwachen? https://youtu.be/rhE7ZY5MKYc
Polizeiliche Übersichtsaufnahmen einer Versammlung sind rechtswidrig: https://youtu.be/oYjfa5SktXA
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