Schadensersatz bei Bilderklau im Internet | Kanzlei WBS

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Schadensersatz bei Bilderklau im Internet | Kanzlei WBS

Das Veröffentlichen von geklauten Produktfotos etwa bei eBay kann teuer werden. Hier kommt ein Anspruch des Fotografen auf Schadensersatz in Betracht, der bei einem Profi besonders hoch ist. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des OLG München.

Vorliegend hatte ein Online-Händler unbefugt 15 Produktbilder aus dem Shop eines Konkurrenten im Internet veröffentlicht. Dabei handelte es sich um Aufnahmen des Geschäftsführers, die digital bearbeitet worden waren.

Hierzu entschied das Oberlandesgericht München als Berufungsgericht mit Urteil vom 09.12.2013 (Az. 6 U 1448/13), dass pro Bild 100 € Schadensersatz zu leisten ist. Darüber hinaus setzten die Richter wegen der fehlenden Nennung des Urhebers einen Zuschlag in Höhe von 50 fest.

Weitere Infos unter: http://www.wbs-law.de/internetrecht/fotorecht-bildrecht/schadensersatz-bei-bilderklau-im-internet-49882/

Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
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Weitere Links zum Thema:

Nutzerfragen: https://youtu.be/6WBWjeoXons
Bildrechte – Ohne Zustimmung in einem Katalog erschienen: https://youtu.be/Y83eve6hO6Q
Auch die Bild URL selbst muss einen Nachweis zum Urheber enthalten! https://youtu.be/T-s0zkpzyW4
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