Am vergangenen Freitag hat das Landgericht Köln in den Redtube-Verfahren endlich eine erste lang ersehnte Entscheidung (LG Köln, 209 O 188-13 Abhilfeentscheidung Streaming-Verfahren) über die erlassenen Auskunftsansprüche getroffen. Es wird festgestellt, dass die ursprünglichen Beschlüsse rechtswidrig waren. Laut einer Pressemitteilung (PM 2014-02 Entscheidungen in Streaming-Abmahnungsfällen) des Landgerichts Köln wurden bis zum 27. Januar 110 Beschwerden gegen die Auskunftsbeschlüsse eingelegt. Allein die Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE hat davon schon 12 Beschwerden eingelegt.
Weitere Infos unter: http://www.wbs-law.de/abmahnung-filesharing/abmahnkanzleien/abmahnung-u-c-rechtsanwaelte/redtube-lg-koeln-hebt-erste-auskunftsbeschluesse-auf-49976/
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
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Weitere Links zum Thema:
Nutzerfragen: https://youtu.be/7Lqg2l6qodI
Neues im Redtube Fall — The Archive AG zieht um und benennt neuen Geschäftsführer: https://youtu.be/3LM3CW1xtR4
Die zweite Redtube Abmahnwelle — Gerücht oder Realität? https://youtu.be/PwOTzpGKLZ0
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