Der Gesetzgeber hat den fliegenden Gerichtsstand in Filesharing-Verfahren inzwischen abgeschafft. Unklar ist allerdings, ob auch Altfälle in den Genuss dieser Regelung kommen. Das OLG Hamburg hat dies jetzt verneint. Es stellte mit Beschl. v. 03.01.2013 — (Az.: 5 W 93/13), dass das Gesetz gegen unseriöse Praktiken in Gestalt der neuen Regelung des § 104a UrhG keine Anwendung auf Altfälle findet, die vor dem 09.10.2013 rechtshängig geworden sind.
Weitere Infos unter: http://www.wbs-law.de/abmahnung-filesharing/fliegender-gerichtsstand-gilt-fuer-filesharing-altfaelle-49683/
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
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Weitere Links zum Thema:
Nutzerfragen: https://youtu.be/UyZn2mAOCZg
Filesharing: AG Berlin spricht sich gegen fliegenden Gerichtsstand aus: https://youtu.be/HnWnBfNDQ18
Filesharing-Verfahren: Abmahnende Kanzleien haben Weg um Anti-Abzock-Gesetz gefunden: https://youtu.be/820tiYuLRNY
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