Das Landgericht Essen hat in einer aktuellen Entscheidung bestätigt, dass der angedrohte Filesharing-Pornopranger der Abmahner Kanzlei Urmann & Collegen (U+C) unzulässig gewesen wäre. Lediglich aus formellen Gründen wurde die Klage abgewiesen.
Ein Anschlussinhaber war im Jahre 2010 von der Regensburger Kanzlei Urmann & Collegen (U+C) abgemahnt worden, weil er urheberrechtlich geschützte Pornofilme aus dem Netz gesaugt haben soll. Nachdem er darauf verwiesen hatte, dass er zum Zeitpunkt der Verbreitung gar nicht zu Hause gewesen sein soll, hörte er nichts mehr.
Nachdem die Kanzlei Urmann & Collegen im Jahre 2012 in einer Pressemitteilung ankündigte hatte, dass sie angeblich die Namen der wegen Filesharing abgemahnten Anschlussinhaber im Internet auf einer „Gegnerliste” veröffentlichen wolle, wollte der betreffende Anschlussinhaber dies vorsorglich vom Landgericht Essen im Wege der einstweiligen Verfügung untersagen lassen.
Weitere Infos unter: http://www.wbs-law.de/abmahnung-filesharing/pornopranger-von-uc-ist-rechtswidrig-49757/
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
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Weitere Links zum Thema:
Nutzerfragen: https://youtu.be/jAyJS6HAvSI
Die zweite Redtube Abmahnwelle — Gerücht oder Realität?: https://youtu.be/PwOTzpGKLZ0
Neues im Redtube Fall — The Archive AG zieht um und benennt neuen Geschäftsführer: https://youtu.be/3LM3CW1xtR4
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