Haftet das Internet-Cafe für den Kunden?
Haftet das Hotel für den Kunden?
Haftet der Vater für den Sohn?
Fragen über Fragen, deren Antworten Sie auch in diesem Video nicht finden werden. :-)
Hausaufgabe Nr. 8: Mitstörer
26 responses to “Hausaufgabe Nr. 8: Mitstörer”
Diese Star Trek Anspielungen xD
paraoson:eine perfekte Rasse würde soizt begen weil sie keine ziele hat
aber da sie perfekt is hat sie keine frust begeht sie euitzit oder nicht“Meine Herren und die eine Dame…” ich fühle mich jetzt unweigerlich
angesprochen…@xxXIBigBossIXxx Ich glaube nicht dass man den Kunden erst vor warnen muss,
dass er nichts Rechtswidriges in seinem Zimmer an stellt.die eine Frau die euch zuschaut meint: * ja * nein * ja
3. Hat zwar praktische Maßnahmen ergriffen, dummerweise aber offenbar
seinem Sohn nicht gesagt: “Aus dem Internet Raubkopieren ist böse!” Tja –
dumm gelaufen – woher soll der das also wissen? (nehme zumindest an er hat
das nicht, sonst wäre es ja erwähnt worden :P) –> haftet@fabihast er redet auch immer vom “Team” : D
Liebes SemperVideo team Ich hätte ein, meiner Meinung nach sehr
interessantes Thema für euch. Und zwar: Viele Leute benutzen torrents und
wissen in etwa wie das ganze funktioniert. Aber was steckt eigendlich genau
dahinter, wie läuft das ganze ab mit seedern, Leechern usw.. Außerdem fände
ich interessant was eigendlich Magnet Links sind. Danke im Voraus! Wenn ihr
dieses Thema auch interessant finden würdet, gebt mir thumbs up damit die
das sehen : DEinfach weiter laden wenn die einen erwichen dann bist du Game Over xd
Tya ich denk bei Fall 1 und Fall 2 haben die Schuld, die ihm den
Internetanschluss zur verfügung gestellt haben. Beim 3. hat der Vater keine
Schuld. (Sicher bin ich mir aber nicht)Fall 1. Internet Cafe haftet Fall 2. Hotel haftet nicht. Fall 3. Vater
haftet, weil er der Anschlussinhaber ist.Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen
nach den allgemeinen Gesetzen bleiben auch im Falle der
Nichtverantwortlichkeit des Diensteanbieters nach den §§ 8 bis 10
unberührt. Das Fernmeldegeheimnis nach § 88 des Telekommunikationsgesetzes
ist zu wahren.1.Der Hotelbesitzer ist kein Störer, weil er sein WLAN verschlüsselt und
weil er seine Gäste auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben
hingewiesen hat. Er ist damit also seiner Sicherungspflicht nachgekommen.
Eine weitere Prüfungspflicht bestehe nicht …(2) Die Übermittlung von Informationen nach Absatz 1 und die Vermittlung
des Zugangs zu ihnen umfasst auch die automatische kurzzeitige
Zwischenspeicherung dieser Informationen, soweit dies nur zur Durchführung
der Übermittlung im Kommunikationsnetz geschieht und die Informationen
nicht länger gespeichert werden, als für die Übermittlung üblicherweise
erforderlich ist.Satz 1 findet keine Anwendung, wenn der Diensteanbieter absichtlich mit
einem Nutzer seines Dienstes zusammenarbeitet, um rechtswidrige Handlungen
zu begehen.Ich glaube der Fall istnicht Strafbar für den Internetcaffe weil es wirt ja
auch nicht mein Internetanbieter verklagt wenn ich Illegal runterlade.
Denke aber das Caffe müsste nachweissen wehr es wahr. Fall 2: Ich glaub das
Hotel wirt Strafbar ausser der Kunde hat das Formular Unterschrieben wo das
Hotel geschrieben hat. Aber denke fast das das Hotel trotztem Strafbar
wehre weil es ja nicht die Person ermiteln kann wo den Schaden gemacht hat
Ich glaube der Vater wirt bestraft es ist sein PCLG Hamburg: Der Betreiber eines Internetcafes haftet für die
Rechtsverletzungen seiner Kunden, wenn er den Internetzugang nicht mit den
erforderlichen Schutzmaßnahmen ausstattet.Fall 3. Vater haftet nur für das Kind, wenn der Internetanschluss über ihn
registriert ist. Fall 1,2 Alle beide haften.Moment? Pradoxon ? Nexus ? Whoopy Goldberg ? Warpkern ? Ich bin verwirrt :D
@BruderDerSchatten @BionicKeyStudios auch wenn ich mich wiederhole, aber
Eltern haften nicht grundsätzlich für den Schaden den ihre Kinder
verursachen. nur weil es an jeder baustelle steht muss es noch lange nicht
stimmen. Kein Gericht in der BRD kann den Vater dafür belangen, dass er
seinen Sohn nicht unter 24h Totalüberwachung stellt damit sowas nicht
vorkommt. Man kann auch fast davon ausgehen, dass der vater im Zuge der
Portsperrung den Sohn entsprechend aufgeklärt und belehrt hat.alle 3 haften?
Fall 1: Selbst wenn das INet Café die meisten Ports für P2P Filesharing
gesperrt hätte, kann der Anwender in den meisten Programmen andere Ports
definieren, der Anbieter kann nicht belangt werden, weil eine komplette
Beschränkung technisch unmöglich ist. (§8 TMG) Fall 2: gleiches Spiel wie
Fall 1: Hotel kann nicht belangt werden, auch wenn das Hotel den Kunden
wegen Rechtsverletzung nicht aufklärt Fall 3: Vater muss nicht haften, auch
hier gilt dass die Beschränkung nicht komplett möglich istbei dem Fall Vater und sohn ist der Vater schuld solange der Sohn nicht
Volljährig ist, denn bis zum Volljährigen alter haften Die Eltern für ihre
Kinder.Wann kommt die Antwort zu diesem Video?
fall 1 und 2 keine haftung, weil die leitung nur zur “normalen” nutzung zur
Verfügung gestellt wurde. fall 3: Wenn der Sohn, der hier offensichtlich
der Täter zu sein scheint, über 14 ist, so muss er zur rechenschft gezogen
werden, ansonsten sind alle fein raus, da der vater offensichtlich ports
gesperrt hat, und der sohn sich darüber hinweggesetzt hat.wie alt ist der sohn ?
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