Hausaufgabe Nr. 8: Mitstörer

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Hausaufgabe Nr. 8: Mitstörer

Haftet das Internet-Cafe für den Kunden?
Haftet das Hotel für den Kunden?
Haftet der Vater für den Sohn?
Fragen über Fragen, deren Antworten Sie auch in diesem Video nicht finden werden. :-)




26 responses to “Hausaufgabe Nr. 8: Mitstörer”

  1. Armynator Avatar
    Armynator

    Diese Star Trek Anspielungen xD

  2. Jonas Lomp Avatar
    Jonas Lomp

    paraoson:eine perfekte Rasse würde soizt begen weil sie keine ziele hat
    aber da sie perfekt is hat sie keine frust begeht sie euitzit oder nicht

  3. sellsasa Avatar
    sellsasa

    “Meine Herren und die eine Dame…” ich fühle mich jetzt unweigerlich
    angesprochen…

  4. Emarci93 Avatar
    Emarci93

    @xxXIBigBossIXxx Ich glaube nicht dass man den Kunden erst vor warnen muss,
    dass er nichts Rechtswidriges in seinem Zimmer an stellt.

  5. Korn Blume Avatar
    Korn Blume

    die eine Frau die euch zuschaut meint: * ja * nein * ja

  6. DerKiesch Avatar
    DerKiesch

    3. Hat zwar praktische Maßnahmen ergriffen, dummerweise aber offenbar
    seinem Sohn nicht gesagt: “Aus dem Internet Raubkopieren ist böse!” Tja –
    dumm gelaufen – woher soll der das also wissen? (nehme zumindest an er hat
    das nicht, sonst wäre es ja erwähnt worden :P) –> haftet

  7. iamlukasYT Avatar
    iamlukasYT

    @fabihast er redet auch immer vom “Team” : D

  8. iamlukasYT Avatar
    iamlukasYT

    Liebes SemperVideo team Ich hätte ein, meiner Meinung nach sehr
    interessantes Thema für euch. Und zwar: Viele Leute benutzen torrents und
    wissen in etwa wie das ganze funktioniert. Aber was steckt eigendlich genau
    dahinter, wie läuft das ganze ab mit seedern, Leechern usw.. Außerdem fände
    ich interessant was eigendlich Magnet Links sind. Danke im Voraus! Wenn ihr
    dieses Thema auch interessant finden würdet, gebt mir thumbs up damit die
    das sehen : D

  9. SuperBarni971 Avatar
    SuperBarni971

    Einfach weiter laden wenn die einen erwichen dann bist du Game Over xd

  10. MrLol333 Avatar
    MrLol333

    Tya ich denk bei Fall 1 und Fall 2 haben die Schuld, die ihm den
    Internetanschluss zur verfügung gestellt haben. Beim 3. hat der Vater keine
    Schuld. (Sicher bin ich mir aber nicht)

  11. Thehurtme1992 Avatar
    Thehurtme1992

    Fall 1. Internet Cafe haftet Fall 2. Hotel haftet nicht. Fall 3. Vater
    haftet, weil er der Anschlussinhaber ist.

  12. Thehurtme1992 Avatar
    Thehurtme1992

    Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen
    nach den allgemeinen Gesetzen bleiben auch im Falle der
    Nichtverantwortlichkeit des Diensteanbieters nach den §§ 8 bis 10
    unberührt. Das Fernmeldegeheimnis nach § 88 des Telekommunikationsgesetzes
    ist zu wahren.

  13. Thehurtme1992 Avatar
    Thehurtme1992

    1.Der Hotelbesitzer ist kein Störer, weil er sein WLAN verschlüsselt und
    weil er seine Gäste auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben
    hingewiesen hat. Er ist damit also seiner Sicherungspflicht nachgekommen.
    Eine weitere Prüfungspflicht bestehe nicht …

  14. Thehurtme1992 Avatar
    Thehurtme1992

    (2) Die Übermittlung von Informationen nach Absatz 1 und die Vermittlung
    des Zugangs zu ihnen umfasst auch die automatische kurzzeitige
    Zwischenspeicherung dieser Informationen, soweit dies nur zur Durchführung
    der Übermittlung im Kommunikationsnetz geschieht und die Informationen
    nicht länger gespeichert werden, als für die Übermittlung üblicherweise
    erforderlich ist.

  15. Thehurtme1992 Avatar
    Thehurtme1992

    Satz 1 findet keine Anwendung, wenn der Diensteanbieter absichtlich mit
    einem Nutzer seines Dienstes zusammenarbeitet, um rechtswidrige Handlungen
    zu begehen.

  16. Arian Bilali Avatar
    Arian Bilali

    Ich glaube der Fall istnicht Strafbar für den Internetcaffe weil es wirt ja
    auch nicht mein Internetanbieter verklagt wenn ich Illegal runterlade.
    Denke aber das Caffe müsste nachweissen wehr es wahr. Fall 2: Ich glaub das
    Hotel wirt Strafbar ausser der Kunde hat das Formular Unterschrieben wo das
    Hotel geschrieben hat. Aber denke fast das das Hotel trotztem Strafbar
    wehre weil es ja nicht die Person ermiteln kann wo den Schaden gemacht hat
    Ich glaube der Vater wirt bestraft es ist sein PC

  17. Thehurtme1992 Avatar
    Thehurtme1992

    LG Hamburg: Der Betreiber eines Internetcafes haftet für die
    Rechtsverletzungen seiner Kunden, wenn er den Internetzugang nicht mit den
    erforderlichen Schutzmaßnahmen ausstattet.

  18. Thehurtme1992 Avatar
    Thehurtme1992

    Fall 3. Vater haftet nur für das Kind, wenn der Internetanschluss über ihn
    registriert ist. Fall 1,2 Alle beide haften.

  19. Jonas Brehm Avatar
    Jonas Brehm

    Moment? Pradoxon ? Nexus ? Whoopy Goldberg ? Warpkern ? Ich bin verwirrt :D

  20. luckys1evin Avatar
    luckys1evin

    @BruderDerSchatten @BionicKeyStudios auch wenn ich mich wiederhole, aber
    Eltern haften nicht grundsätzlich für den Schaden den ihre Kinder
    verursachen. nur weil es an jeder baustelle steht muss es noch lange nicht
    stimmen. Kein Gericht in der BRD kann den Vater dafür belangen, dass er
    seinen Sohn nicht unter 24h Totalüberwachung stellt damit sowas nicht
    vorkommt. Man kann auch fast davon ausgehen, dass der vater im Zuge der
    Portsperrung den Sohn entsprechend aufgeklärt und belehrt hat.

  21. masterdave208 Avatar
    masterdave208

    alle 3 haften?

  22. StarWolf3000 Avatar
    StarWolf3000

    Fall 1: Selbst wenn das INet Café die meisten Ports für P2P Filesharing
    gesperrt hätte, kann der Anwender in den meisten Programmen andere Ports
    definieren, der Anbieter kann nicht belangt werden, weil eine komplette
    Beschränkung technisch unmöglich ist. (§8 TMG) Fall 2: gleiches Spiel wie
    Fall 1: Hotel kann nicht belangt werden, auch wenn das Hotel den Kunden
    wegen Rechtsverletzung nicht aufklärt Fall 3: Vater muss nicht haften, auch
    hier gilt dass die Beschränkung nicht komplett möglich ist

  23. DieEsther2 Avatar
    DieEsther2

    bei dem Fall Vater und sohn ist der Vater schuld solange der Sohn nicht
    Volljährig ist, denn bis zum Volljährigen alter haften Die Eltern für ihre
    Kinder.

  24. tharusan22 Avatar
    tharusan22

    Wann kommt die Antwort zu diesem Video?

  25. TheShirojii Avatar
    TheShirojii

    fall 1 und 2 keine haftung, weil die leitung nur zur “normalen” nutzung zur
    Verfügung gestellt wurde. fall 3: Wenn der Sohn, der hier offensichtlich
    der Täter zu sein scheint, über 14 ist, so muss er zur rechenschft gezogen
    werden, ansonsten sind alle fein raus, da der vater offensichtlich ports
    gesperrt hat, und der sohn sich darüber hinweggesetzt hat.

  26. Tzz1000 Avatar
    Tzz1000

    wie alt ist der sohn ?

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