Filesharing-Verfahren beendet: Rentnerin ohne Computer muss nicht haften | Kanzlei WBS

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Filesharing-Verfahren beendet: Rentnerin ohne Computer muss nicht haften | Kanzlei WBS

Eine Rentnerin, die weder einen Computer noch einen W-LAN-Router besitzt, kann nicht auf Erstattung von Abmahnkosten wegen Urheberrechtsverletzungen über sogenannte Internet-Tauschbörsen in Anspruch genommen werden.
Diese Erkenntnis aus einem von der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE geführten Verfahren ist nun nach langwieriger gerichtlicher Auseinandersetzung endgültig rechtskräftig geworden, nachdem die Klägerseite ihre Revision gegen das Berufungsurteil des LG München I vom 22.03.2013 (Az: 21 S 28809/11) zurückgenommen hat.

Weitere Infos unter: http://www.wbs-law.de/internetrecht/bgh-revision-in-filesharing-verfahren-zurueckgenommen-kein-computer-kein-w-lan-rentnerin-muss-endgueltig-nicht-haften-44978/

Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
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