Jameda.de muss es zukünftig als Werbung kennzeichnen, wenn Ärzte für eine Top-Platzierung bezahlen. Ansonsten liegt ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor. Das entschied das LG München nachdem die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs aus Frankfurt am Main Klage erhoben hatte (LG München, Urt. v. 18.03.2015, Az. 37 O 19570/14).
Weitere Infos unter: http://www.wbs-law.de/internetrecht/aerzte-bewertungsportal-jameda-muss-gekaufte-top-platzierungen-kennzeichnen-62372/
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
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Weitere Links zum Thema:
Nutzerfragen: https://youtu.be/_69dPF-SFXo
Der BGH bestätigt: Ärzte müssen Bewertungen auf Jameda dulden: https://youtu.be/-wWi4eWk-kI
Muss Zahnarzt, der einfach gesunde Zähne zieht, Berichterstattung dulden? https://youtu.be/XTqxldRNaTg
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