Der Fall Cherif | Falsche Hautfarbe, keine Wohnung

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Die Wohnung werde nicht an „Neger äh Schwarzafrikaner oder Türken vermietet das war die Antwort, die Familie Chérif bekam, als sie bei einer Wohnungsbesichtigung an der Türschwelle stand. 2006 war das, und die Chérifs so entsetzt, dass sie sich an das Aachener Gleichbehandlungsbüro wandten. Mit deren Hilfe klagte die Familie, und hatte nun Erfolg.

Vier Jahre lang zog sich am Ende der Prozess der Familie aus Guinea. Das Landgericht Aachen hatte ihre erste Klage abgewiesen, wegen eines formalen Fehlers. Vor dem Oberlandesgericht in Köln wurde den Chérifs vor kurzem Recht zugesprochen. Sie erhielten 5060 Euro Schmerzensgeld. Cosmo TV trifft das mutige Ehepaar, und erzählt ihre Geschichte. Eine Geschichte, mit denen die Chérifs auch anderen Diskriminierten Mut machen wollen. Der Fall Cherif: Keine Wohnung bei falscher Hautfarbe.




Eine Antwort zu „Der Fall Cherif | Falsche Hautfarbe, keine Wohnung“

  1. Avatar von jena

    Ist doch in jeder Stadt das gleiche mit der Wohnungssuche… 20 oder mehr Leute, die sich zum Besichtigungstermin in eine Einraumwohnung drängen… Als Normalverdiener sind die Chancen doch gleich Null…

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