BGH vernichtet die Störerhaftung
In diesem Video ein Urteil des BGH.
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Da hat unsere ehemalinge Bundesministerin der Justitz und für
Verbraucherschutz ( Sabine Leutheuser-Schnarrenberger) ziehmlichen Mist
gebaut. Gott sei dank hat es der BGH gekippt.
Und da soll mir nochmal jemand sagen dass der Rechtsstaat nicht
funktioniert. Er braucht zwar eine Weile, aber funktionieren tut er!
+Kæde van Buuren yess! nice! deine Eltern sollten das WLAN sperren
Haha „So wie ein Autohersteller verantwortlich für eine Autobombe ist“
Das ist mein Sempervideo :D
Wenn man dass dann auf andere „schieben“ kann, also zB Familienmitglieder,
müssen die dann die Strafe zahlen oder ist dann die komplette Abmahnung
ungültig?
Gilt das auch rückwirkend auf 2012, sofern die Anschuldigung noch in der
Schwebe hängt?
¬‿¬
Gibt’s eigentlich ne Möglichkeit das bei Favoriten/anderen Playlists auf
YouTube nicht automatisch das nächste Video abgespielt wird? Ist immer blöd
wenn man am gegen Ende einen Kommentar anfängt zu schreiben (weil erst dann
sollte man das tun in der Regel) und dann is alles wieder weg.
Mit dem offenen WLAN ist denke ich mal eher für Cafes usw. relevant. Da man
ja benennen muss wer zu dieser zeit das internet mitbenutzt haben könnte
kann man das im Privaten bereich knicken außer man hat diese WLAN anmeldung
usw. die öffentliche Hotspots benutzen.
Denke da wird es noch etwas beef in Richtung Sicherheit gehen. Zählt es
nach dem Gesetz schon für sicher wenn ich ne WEP verschlüsselung hab oder
ne WAP2 die in 5 Minuten mit der Brutforce Methode geknackt ist? In wie
weit muss ich mich absichern bzw. wie weit kann man es verlangen?
Glaub man kann von nem 0815 User nicht verlangen ein MAC Filter einzusetzen
und Ports sperren die typicherweiße für p2p benutzt werden.
Mein WLAN hat nur eine WAP2 Verschlüsselung die man bestimmt knacken könnte
aber das Wlan ist nur im gebäude zuempfangen und ggf. für die
Kindergartenkinder wenn die aufm Hof Spielen aber ich glaube nicht das die
versuchen mich zuhacken.
Gut 1 Person hat zugang mit 2 Geräten auch wenn das laut AGB nicht erlaubt
ist aber da vertraure ich schon wenn er Amazon Prime hat nicht auf torent
zurückgreifen wird mit seinem Handy…
Das doch endlich mal ein Schritt in die richtige Richtung. Danke an den
Mann, der das so lange vor Gericht hat erduldet und erkämpft.
Also ich ich würde Punkt A ja eher so auslegen, daß der Anschlussinhaber
erst mit Unterbindungsmaßnahmen reagieren muß, wenn ihm vorgeworfen wird,
daß von seinem Anschluss illegale Downloads erfolgen.
Wie lange haben die Einwohner Deutschlands, die über einen
Internetanschluss verfügen und einen funktionsfähigen Router zu Hause
stehen haben, auf diesen Moment gewartet? Und jetzt ist es endlich soweit
:D
Heißt das auch, ich kann mein WLAN offen lassen, meinen Nachbarn eine
Rundmail schicken, dass sie natürlich bedenkenlos drauf zugreifen können
und mir dann Kinofilme herunterladen und dann auf die Nachbarn schieben?
goil endlich wieder bei meinem nachbar w-lan porn saugen – fast ohne
schlechtes gewissen
Gute Nachrichten empfange ich immer gern, besonders von SemperVideo . . .
Der BGH oder jedes andere Gericht kann keine Gesetze machen,er kann nur die
Gesetze anwenden,die der Gesetzgeber erlassen hat.
Daher ist dieses Urteil eindeutig vollständig unwirksam.
Erstmal muss der Gesetzgeber die Störerhaftung abschaffen,
ein Gericht ist dazu in keinster weise befugt,
Wer dieses Urteil feiert,kann genauso gut den Todestag von Adolf Hitler
betrauern,oder wahlweise seinen Geburtstag feiern.
Sorry, ich bin wütend. Erst führt die Politikerkaste ein Lobbygesetz ein,
was nun vom BGH enorm gestutzt wird. Klingelt es da? Sowas hatten wir in
den letzten Jahren immer wieder. Und das bei Gesetzen, die Einschnitte in
die privatestens Tiefen unseres Zusammenlebens hat! Gesetze sollen Probleme
lösen und Ungeleichheiten mindern, in den letzten Jahren tun diese aber
eher das genaue Gegenteil!
Und ich wette mit euch… wenn der neue Rundfunkbeitrag vor den BGH bzw das
BVG kommt, dann wird es extrem gestutzt oder gekippt werden!
Wow, super Neuigkeiten. Hätte nicht gedacht, dass das BGH an dieser Stelle
auch tatsächlich mal recht spricht. Vielleicht besteht ja doch noch eine
kleine Hoffnung auf das Kippen des unrechtmäßigen Rundfunkvertrages!
Das ist der gesunde Menschenverstand, der aus dem Urteil spricht.
Gut so, wieder mehr Rechtssicherheit für die Nutzer.
was ist denn ein strafrichtlichrelevanter Inhalt?
BGH vernichtet die Störerhaftung
Anfang des Jahres kam die „verlängerte Verjährung“ ins Gespräch. Sprich wer
die Abmahnung aussitzen will, was wohl durchaus lohnend erscheint, weil es
recht wenig Klagen gegenüber der Anzahl der Abmahnungen gibt, konnte sich
auf ca 3-4 Jahre berufen. Jetzt wird versucht 10 Jahre anzupeilen, was aber
nur für bewiesene Täterschaft zählt. Was bei einer Abmahnung ja nicht der
Fall ist, außerdem bezieht sich die 10 Jahre auch nur auf Schadensersatz.
Und viele Anwälte Argumentieren, dass in Abmahnungen pauschalbeträge
verlangt werden, somit keine klare Trennung von Anwaltkosten und
Schadenersatz ersichtlich wird. Also wird sich da wohl auch eine neue Front
auftun ;(
Wurde also die widerliche Sippenhaft endlich aufgehoben… Aber ob nun nur
einer am PC sitzt oder 5 macht für mich auch keinen Sinn, denn das WLAN
kann ja auch gehackt worden sein. Ich wohne hier mitten in der Stadt hier
laufen mittags und nachmittags zich Jugendliche mit Smartphones vorbei…
der setzt sich hier hin und läßt sein Smartphone das WLAN bombadieren…
Haste vergessen WPS vergessen auszuschalten biste am POPO, dann ist dein
WLAN in so 4-5h selbst bei WPA2 dahin. Und nun schaue ich mir meine
WLAN-Umgebung an. 6 Spots. 5 Davon haben WPS aktiviert, ist also eher die
Regel statt die Ausnahme. ich will nicht wissen was passiert, wenn ich
durch die Stadt fahre. Und ehrlich.. welcher Otto wechselt einmal die Woche
das Passwort? Das Urteil ist ein Fortschrit, schützt nun aber nur die
Sippe. Der Einzelne wird immernoch als schuldig hingestellt, was einer
Ungleichbehandlung entspricht.
Die Sache am Schluss wurde mir jetzt nicht ganz klar.. Wenn über einen
Anschluss jetzt Nazi-Kram geladen wird oder Spam versendet wird, dann ist
man trotzdem als Anschlussinhaber sofort haftbar?
Wie sieht das denn jetzt mit Ladenbesitzern aus, die Ihren Kunden offenes
W-Lan anbieten? Oder eher gesagt: anbieten wollen.
Können die jetzt einfach einen Router aufstellen, das W-lan aufmachen und
die Kunden können es nutzen? Oder ist das eine andere Geschichte?
Weil als ich vor kurzem Urlaub in Holland gemacht hatte, gab es überall
freies W-lan. Man hat den Browser geöffnet, kurz die AGBs abgenickt und
konnte dann surfen. So, wie es sein sollte!
Der Paragraf (BGB §1004) der zur Störerhaftung „missbraucht“ wird dürfte es
schon länger geben als das Internet bzw. die weite Verbreitung in der
Öffentlichkeit.
Er steht definitiv schon vor der Neufassung 2002 im BGB. Der Politik kann
man bestenfalls vorwerfen das sie nichts gemacht haben aber ich sehe nicht
wo sie die Störerhaftung aktiv für die Contentindustrie forciert hätte. Ich
lasse mich allerdings gerne eines besseren belehren, ich bin ja auch nicht
allwissend. ;-)
Das Urteil begrüße ich aber eine sinnvolle Anpassung der Gesetze wäre
besser.
Was ich mich frage ist, was juristisch-rechtlich der Begriff „nicht
hinreichend gesichert“ genau umfasst. Wird das irgendwo genauer definiert,
was juristisch „hinreichend“ bedeutet?
Danke für das Video. Informativ und gut zu wissen!
Aber sind Autobauer nicht trotzdem für alle Autobomben verantwortlich? xD
Endlich! jetzt muss nur noch die Gema-Vermutung abgeschafft werden und ich
bin zufrieden. ^^
Demokratie ist ja an und für sich etwas gutes, aber das der Weg zum Recht
bisweilen sehr steinig und lange ist und man vorher nie wissen kann ob es
am Ende auch „gut ausgeht“ belastet doch sehr.
Da ist ein Schnellgericht im 15 Minuten Takt was ganz anderes, aber selbst
das wird ja da wo es möglich und sinnvoll wäre, nicht angewendet.
Auch die Formulierung bei der Urteilsbegründung bietet wieder Raum für
unterschiedliche Interpretationen. *Erst wenn hinreichend…..* aber wie
definiert man *hinreichend* oder *konkret*?
Letztlich muß das immer von einem Menschen beurteilt werden der „die Kirche
im Dorf lassen“ kann, also die Verhältnismäßigkeit von Strafe zur Tat
beurteilen kann.
Also wenn ich jetzt Abgemahnt werde weil ich das neueste Justin Bieber
Album runtergeladen habe, kann ich dann einfach sagen das ein grade 18
jähriges Fangirl in mein Wlan eingebrochen ist und bin dann fein raus?
Na also! Geht doch. Zumindest DIESE Ungerechtigkeit ist weg.
zweiter