Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 17. Juli 2013 eine Entscheidung über den Streit zwischen dem Gebrauchtsoftwarehändler Usedsoft und dem Softwarehersteller Oracle getroffen. Der BGH passt sich bei seiner Entscheidung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) an und hebt ein Urteil gegen Usedsoft auf. Der EuGH hatte 2012 den Verkauf von gebrauchten Softwarelizenzen für rechtmäßig erklärt.
Weitere Infos unter: http://www.wbs-law.de/e-commerce/verkauf-gebrauchter-software-ist-rechtmasig-42977/
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
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