Die Anatomie eines digitalen Ungeziefers wird nun in alle Einzelteile zerlegt: Der deutsche “Staatstrojaner” wurde geknackt. Der Chaos Computer Club hat eine staatliche Überwachungssoftware gehackt. Das Ergebnis ist mehr als erschreckend. Die Computer-Fachleute erheben nach der Analyse des Trojaners schwere Vorwürfe gegen den Staat.
Bei dieser Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) geht es darum, Internet-Telefonate abzuhören, bevor sie verschlüsselt werden. Das ist legal. Nach Angaben des Chaos Computer Clubs kann die Software aber deutlich mehr: “Die untersuchten Trojaner können nicht nur höchst intime Daten ausleiten, sondern bieten auch eine Fernsteuerungsfunktion zum Nachladen und Ausführen beliebiger weiterer Schadsoftware”, teilte der Verein mit.
Zudem entstünden mit der Software “eklatante Sicherheitslücken” auf den Rechnern. So wird kritisiert, dass quasi durch die Hintertür eine Online-Durchsuchung möglich ist. Für diese Maßnahme hat das Bundesverfassungsgericht aber Ende Februar 2008 hohe Hürden gesetzt.
Politiker und Datenschützer fordern nun Aufklärung. Was geschieht, wenn die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in der Praxis durch die Technik nicht eingehalten werden? Was bedeutet das für jeden einzelnen Bürger? Das fragen wir den netzpolitischen Aktivisten Markus Beckedahl aus Berlin, der den Blog “NetzPolitik.org” betreut. Sein Themenschwerpunkt ist die Informationsgesellschaft.
UPDATE: Super Interview mit Constanze Kurz und Fefe: http://alternativlos.org/19/
Besuch im Computer? | Markus Beckedahl 3sat Kulturzeit (Interview 2011)
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