Das Landgericht Köln hat entschieden, dass die fehlende Urheberkennzeichnung beim direkten Aufruf einer Pixelio Bild URL ein Urheberrechtsverstoß darstellt (Urt. v. 30.01.2014 — Az.: 14 O 427/13).
Im Fall hatte ein Nutzer auf seiner Webseite ein Pixelio Bild genutzt. Das Pixelio Bild war gemäß den Nutzungsbedingungen am Seitenende der Webseite urheberrechtskonform benannt worden. Klickte man jedoch das Bild direkt an, fehlte jeglicher Hinweis auf den Urheber. Das LG Köln sah hier einen Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen von Pixelio.
Weitere Infos unter: http://www.wbs-law.de/urheberrecht/das-urteil-des-lg-koeln-im-pixelio-fall-auch-die-bild-url-selbst-muss-einen-nachweis-ueber-den-urheber-enthalten-50204/
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
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Nutzerfragen: https://youtu.be/RWFnXyz13tI
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Kann man Bilder von Wikipedia doch nicht ohne Weiteres verwenden? https://youtu.be/KhEvdcZkkFU
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