Das Amtsgericht Düsseldorf (AG Düsseldorf) hat in einem Urheberrechtsstreit einen Beschluss erlassen, in dem er verkündet, dass er nicht für zuständig hält, da der fliegende Gerichtsstand in dem zu entscheidenden Fall nicht zur Anwendung kommt. (Az. 57 C 7154/13). Die Begründung für die Entscheidung des Gerichts ist so originell, dass wir darüber berichten wollten.
Weitere Infos unter: http://www.wbs-law.de/abmahnung-filesharing/der-fliegende-gerichtsstand-und-die-begruendung-des-ag-duesseldorf-50292/
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht.
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Weitere Links zum Thema:
Nutzerfragen: https://youtu.be/K-ubuB0ZoYc
Filesharing: AG Berlin spricht sich gegen fliegenden Gerichtsstand aus: https://youtu.be/HnWnBfNDQ18
OLG Hamburg: Fliegender Gerichtsstand gilt für Filesharing-Altfälle: https://youtu.be/a5JNK-Xfgdc
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