https://youtu.be/CkKho3Eay6U
Exterritoriales Todesurteil der USA als Weltjustiz! Die USA müssen zu mehr Transparenz ihrer Handlungen gedrängt werden! Eine Forderung, der die CDU/FDP-Regierung nicht nachgehen will.
1:41:00 “Eine Drohne ist eine ganz normale Waffe” – Afghanistaneinsatz ist Völkergewohnheitsrecht – (Dr. Schaller – Stiftung Wissenschaft und Politik, stellvertretender Forschungsgruppenleiter Globale Fragen)
Die Praxis “gezielter Tötungen” im Kampf gegen den internationalen Terrorismus ist unter Experten aus rechtlicher Sicht umstritten. Das ergab eine Anhörung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe unter Vorsitz von Tom Koenigs (Bündnis 90/Die Grünen) am Mittwoch, 27. Februar 2013. Einige der Sachverständigen verwiesen auf die Gefahr einer Aushöhlung des humanitären Völkerrechts — deutlich wurde jedoch auch, dass dieses bei bewaffneten Konflikten unter bestimmten Bedingungen durchaus gezielte Angriffe zulässt. Hintergrund sind unter anderem Angriffe des US-Militärs mit bewaffneten Drohnen auf Terroristen und Terrorverdächtige etwa in Pakistan oder im Jemen.
“Rechtsbehauptungen”
Prof. Dr. Andreas Zimmermann vom Menschenrechtszentrum der Universität Potsdam sprach von einer Entwicklung beim Völkerrecht, in der “einige Staaten Rechtsbehauptungen aufstellen, was erlaubt und was verboten ist”. So sei zwar in bewaffneten Konflikten ein Angriff auf feindliche Kombattanten und Kämpfer und unter ganz engen Voraussetzungen selbst auf temporär beteiligte Zivilisten durchaus durch das Völkerrecht gedeckt.
http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2013/42809355_kw09_pa_menschenrechte/index.html
“USA legen sich rechtlichen Rahmen selbst zurecht”
Steven Watt von der American Civil Liberties Union kritisierte, dass sich die USA den rechtlichen Rahmen für “gezielte Tötungen” offenbar selbst zurechtlege. Es sei nicht nur rechtswidrig, sondern auch gefährlich davon auszugehen, dass “die ganz Welt ein Schlachtfeld” werden könne und daraus abzuleiten, Terrorverdächtige weit außerhalb der Konfliktgebiete töten zu dürfen.
Watt nannte in diesem Zusammenhang sogenannte “signature strikes”, bei denen offenbar Personen gezielt angegriffen würden, deren Identität nicht bekannt sei, deren Verhalten aber bestimmte Muster aufwiesen. Mit solchen Angriffen schaffe sich die USA auf lange Sicht neue Feinde in den betroffenen Ländern und gefährde die eigene Sicherheit.
Liste der geladenen Sachverständigen
Wolfgang Kaleck, European Center for Constitutional and Human Rights e.V.
Steven Watt, Senior Staff Attorney, American Civil Liberties Union (ACLU)
Dick Marty, Vorsitzender a.D. des Ausschusses für Rechtsfragen und Menschenrechte der Parlamentarischen Versammlung des Europarates
Prof. Dr. Andreas Zimmermann, Universität Potsdam, Professur für Öffentliches Recht, insbesondere Europa- und Völkerrecht sowie Europäisches Wirtschaftsrecht und Wirtschaftsvölkerrecht
Dr. Christian Schaller, Stiftung Wissenschaft und Politik, stellvertretender Forschungsgruppenleiter Globale Fragen
1:10:00 Individuelle Strafbarkeit –
1:13:00 – USA zählt alle männlichen, wehrfähigen Personen als potenzielle Terroristen in gefährdeten Gebieten
1:20:00 – Entgrenzung von Konflikten unter dem Kriegsrecht
1:37:00 – Exterritoriale Todesstrafe der USA soll Internationales Recht werden
1:48:00 – Bin Laden – gezielte Tötung Euro Keuronfuih (Politprofiler)
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